Textsnippet Protokoll
43-14feb72: TOP I. ... [] tatsächlichen [] lange, so seien [] vorgekommen, in welchen [aufgrund] Ah. Entschließung Beamte der V. Diätenklasse, ohne dass sie den Charakter von Hofräten hatten, als sie später zu Hofräten das Obersten Gerichtshofes ernannt wurden, in dem Konkretalstatus der Hofräte von dem Tage der Ernennung auf den äquiparierenden Posten eingereiht wurden, wie dies bei den Banalvizepräsidenten Rušnov und Schwab, bei dem ehemaligen Generaladvokaten Baron Apfaltrern und bei dem früheren Generalprokurator Grimus von Grimburg der Fall war.