Textsnippet Protokoll
249 7.8.1869: XII. Der Handelsminister bringt das „ab Imperatore“ bezeichnete Majestätsgesuch der Witwe Anton Saazer um Bewilligung eines Erziehungsbeitrages für ihren, nach ihrem als Telegrafenleitungsdiener bedienstet gewesenen Gatten hinterbliebenen Sohn wegen der eingetretenen Kontroverse mit den Finanzministerium zur Sprache.
Dieses letztere glaubte nämlich, sich gegen dem vom Handelsministerium beabsichtigten Gnadenantrag auf Ah. Bewilligung eines Erziehungsbeitrages täglicher vier Kreuzer [] aussprechen zu sollen, weil [] Saazer durch die Gewährung einer Gnadenpension ohnehin eine Begünstigung zuteil geworden sei und weil sie nur für den einen Sohn zu sorgen habe.
Der Handelsminister glaubt, dass nachdem der verstorbene Telegrafenleitungsdiener Saazer mehr als 29 Jahre bei dem Militär und im Telegrafendienste gedient und im letzteren die Pensionsfähigkeit für sich und seine Witwe nur deswegen nicht erlangte, weil bis zu seinem Ableben die Organisierung der Telegrafenaufsicht nicht erfolgt war, und nachdem die Witwe mit der Gnadenprovision täglicher 21 Kreuzer für ihren kränklichen, nunmehr siebenjährigen, die Schule mit gutem Erfolge besuchenden Sohn zu sorgen in der Tat nicht in der Lage sei, Billigkeitsrücksichten den vom Handelsminister beabsichtigten neuen Ah. Gnadenakt wohl ausreichend motivieren dürften.