Textsnippet Protokoll
243 19.7.1869: Nachdem keine Aussicht vorhanden, dass bis zum Zusammentritte des Landtages ein neuer griechisch-katholischer Erzbischof bereits in Funktion sein werde, welcher auch in der Würde eines Landmarschallstellvertreters der eigentliche successor natus des verstorbenen Metropoliten Litwinowicz sein würde, hat Ritter von Possinger von dem kaum anfechtbaren Grundsatze ausgehend, dass die zweite Landtagswürde einem Vertreter der ruthenischen Nationalität zukomme, nach sorgfältiger Prüfung aller Persönlichkeiten, welche hierfür allenfalls in Frage kommen könnten, den Oberlandesgerichtsrat Lawrowski als den einzigen möglichen Kandidaten bezeichnet.
Derselbe war bereits Mitglied des Landesausschusses, ist mit der Geschäftsführung daselbst vertraut, der Regierung ergeben, genießt wegen der Ehrenhaftigkeit seines Charakters allgemeine Achtung, innerhalb der Partei der Ruthenen großen Vertrauens und hält sich auch gegenüber den anderen Parteien innerhalb der Grenzen einer gewissen Zurückhaltung