Textsnippet Protokoll
242 13.7.1869: VIII. Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich und erhält die Zustimmung der Konferenz eine Modifikationen des Ministerratsbeschlusses vom 2. April d. J., wornach für den das Strafrecht in böhmischer Sprache vortragenden ao. Professor Dr. Gundling in Prag Allerhöchstenortes auf die Bewilligung eines Gehaltes von 600 fr. anzutragen wäre, die Bewilligung eines Gehaltes von 800 fr. jährlich in Antrag bringen zu dürfen.
Eduard Gundling war zunächst zum unbesoldeten a. o. Professor bestellt worden, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 298/1868; der MR. II v. 2. 4. 1869/IV, der die Bewilligung eines Gehaltes behandelte, ist nicht mehr vorhanden. Zu ihm siehe BIOGRAPHISCHES LEXIKON ZUR GESCHICHTE DER BÖHMISCHEN LÄNDER 1, 492.