Textsnippet Protokoll
230 2.6.1869: Da es aber im Interesse des neuen Institutes des Reichsgerichtes geboten erscheint, dass auch nicht ein Schatten eines Verdachtes auf ein Mitglied desselben geworfen werden könne, so halte er die Vorsicht für notwendig, Se. Majestät au. zu bitten, mit der infolge Ministerratsbeschlusses von ihm beantragten Ernennung des Dr. Schmitt zum Ersatzmann beim Reichsgerichte nicht vorzugehen, und er würde, wenn die Konferenz hiemit einverstan-den wäre, aus der bezüglichen Terna des Herrenhauses den [Gerichtshofpräsi]denten Steyrer an Stelle des Dr. Schmitt Sr. Majestät nachträglich au. in Vorschlag bringen.
231 7.6.1869: Nachdem jedoch Oberlandesgerichtsrat Rumler auch mit Rücksicht auf seine Kenntnis der böhmischen Sprache zum Reichsgerichtsmitgliede vom Ministerrate in Vorschlag ge-bracht war, und wenn derselbe nunmehr entfällt, der Professor Habietinek das einzige Reichsgerichtsmitglied sein wird, welches der böhmischen Sprache vollkommen kundig ist, so dürfte der au. Vorschlag der beiden genannten ehemaligen Staatsräte auch die Notwendigkeit einer Änderung der Reihenfolge bei Ag. Ernennung der Ersatzmänner in der Artikel bedingen, dass der nachträglich anstatt des Wiener Advokaten Dr. Schmitt au. in Vorschlag gebrachte pensionierte Gerichtshofpräsident Steyrer in der Ah. Entschließung bei den Er-satzmännern als der erste angeführt werde, weil bei den Ersatzmännern die Reihenfolge für deren Eintritt in das Reichsgericht maßgebend ist und für den Fall, als gerade Professor [Habietinek] wäre [] der böhmischen Sprache kundige Präsident Steyrer eintreten und somit auch rücksichtlich des Erfordernisses dieser Sprachkenntnis für eine Succursale gesorgt sein würde.