Textsnippet Protokoll
225 15.5.1869: FN 38: Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 26. 2. 1870/II (nicht vorhanden). Die Verhandlungen über den neuen Vertrag zogen sich bis zum Jahresende, siehe dazu die diesbezügliche Korrespondenz zwischen dem Reichskanzler, dem österreichisch-ungarischen Botschafter in London, dem großbritanischen Botschafter in Wien und Plener, ebd., fol. 689-828. Mit Ah. E. v. 3. 1. 1870 auf seinen Vortrag v. 31. 12. 1869 wurde Beust ermächtigt, den am 30. 12. 1869 unterzeichneten Vertrag den Ministerpräsidenten der beiden Reichshälften[[Taaffe Andrassy]] zur ver-fassungsmäßigen Behandlung zu übergeben, ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 1/1870. Die neu ausverhandelte Konvention wurde dem Reichsrat durch Plener überreicht, PROT. REICHSRAT AH. 19. 1. 1870 (7. Sitzung) 60 und schließlich von beiden Häusern[[Herrenhaus Abgeordnetenhaus]] angenommen, ebd., 14. 2. 1870 (20. Sitzung) 370. Mit Ah. E. v. 9. 2. 1870 auf Vortrag Beusts v. 7. 2. 1870 erhielt der Vertrag die Ah. Bestätigung, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 507/1870; publiziert als Convention zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und Großbritannien an die Stelle der im Artikel V des Handelsvertrages mit Großbritannien vom 16. December 1865 stipulirten Nach-trags-Convention (, 30.12.1870). Siehe dazu KOLMER, Parlament und Verfassung in Österreich von 1848–1904, 45.