persons Hammer, Anton

General Info | TEI

Name Hammer, Anton
Alternative Names
  • MRP PrintIndex prefLabel CMR 02-0: Hammer v. Pohlau, Anton Ritter
  • ID 7207
    Gender male
    Collection(s)
  • manually created entity
  • Uri(s) https://mpr.acdh.oeaw.ac.at/apis/api2/entity/7207/
    https://mpr.acdh.oeaw.ac.at/entity/7207/

    Relations

    Institution

    Start End Other relation type Related Institution
    1871-10-28 Mitarbeiter >> leitender Mitarbeiter >> Leiter Polizeidirektion, Lemberg

    Label

    Label Start End Label type ISO Code
    Hammer v. Pohlau, Anton Ritter MRP PrintIndex prefLabel CMR 02-0 deu

    Texts

    Texts

    Textsnippet Protokoll

    227 26.5.1869: Die Konferenz einigte sich sohin, dass der Polizeidirektor in Lemberg anzuweisen wäre, die hierauf einschlägigen Einschreiten wegen Abhaltung von Volksversammlungen, Umzügen u. dgl. mit der kurzen Motivierung[], als dem öffentlichen Wohle gefährlich im Sinne des gedachten Gesetzes ablehnend zu erledigen, und dass auch die galizische Statthalterei, wenn die Sache im Rekurswege an sie gelangen würde, den Bescheid der Polizeidirektion aus demselben Grunde zu bestätigen habe und dass, falls die Sache in letzter Instanz an das Mi-nisterium des Innern gelangen sollte, es jetzt noch als eine offene Frage anzusehen sei, ob man bei der Ablehnung des Ministerialrekurses bei dem Abweisungs[] beiden ersten Instan-zen bleiben oder die Ablehnungsgründe [] amplifizieren solle. 608 23.10.1871: V. Dem Präsidenten des Ministerrates als Minister des Innern liegt das mit Gesundheitsrücksichten motivierte und mit ärztlichen Zeugnissen belegte Pensionsgesuch des Lemberger Polizeidirektors Hofrates Anton Hammer Ritter von Pohlau vor. Der Statthalter Graf Gołuchowski bestätigt, dass Hofrat von Hammer der Ruhe bedarf, beantragt die Versetzung desselben in den bleibenden Ruhestand und die Bemessung der Ruhegebühr nach der Anzahl der zurückgelegten Dienstjahre mit 5/8 von dem 3000 fr. betragenden Jahresgehalte . Dagegen walte kein Anstand ob. Der Statthalter hebt weiter her-vor, dass Hofrat Hammer während seiner ganzen Dienstzeit unter schwierigen Verhältnissen stets eine sehr angestrengte und ausgezeichnete Tätigkeit entwickelt hat. Im Jahre 1863 wurde derselbe über Antrag des damaligen Statthalters Grafen Mensdorff mit dem Orden der eisernen Krone III. Klasse dekoriert. Da Hammer durch 16 Jahre Polizeidirektor in Lemberg war, hält es Graf Gołuchowski für angedeutet, ihm aus Anlass der Versetzung in den Ruhestand einen neuerlichen Beweis der Ah. Zufriedenheit zuteil werden zu lassen und befürwortet die Ag. Verleihung des Ritterkreuzes vom Leopold-Orden. Der Präsident des Ministerrates stimmt der Ansicht des Statthalters bei und wird von der Konferenz mit einhelligem Beschluss ermächtigt, den bezüglichen au. Antrag zu stellen .