persons Millanich, Alois

General Info | TEI

Name Millanich, Alois
Alternative Names
ID 15761
Gender male
Lifespan 1835 - 1903
Professions Jurist, Rechtsanwalt
Collection(s)
  • Default import collection
  • Uri(s) https://mpr.acdh.oeaw.ac.at/entity/15761/
    https://d-nb.info/gnd/1023117371

    Relations

    Place

    Texts

    Texts

    Textsnippet Protokoll

    CMR V/1, 098, TOP I Seitens des Finanzministeriums wird für den Fall der Geneigtheit noch ein Mitglied für die Rechte in den Vorschlag aufzunehmen, als ein weiteres der Linken beizugebendes Mitglied der Hof- und Gerichtsadvokat in Wien Dr. Alois Millanich proponiert, welcher sowohl in seinem Stande als in der Öffentlichkeit als Advokat sehr angesehen sei und eine Akquisition als Arbeitskraft wäre. Dr. Millanich sei seinem Ursprunge nach ein Küstenländer und werde häufig in Angelegenheiten der südlichen Länder als Vertreter vor dem Reichsgerichte und dem Verwaltungsgerichtshofe angerufen. Der Ackerbauminister nominiert hierauf für die Rechte den Rat des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Alfred Freiherrn v. Prandau , k. u. k. Kämmerer, dessen Berufung auch als Jurist und als in Wien domizilierend ebenfalls angemessen wäre. Nach einer kurzen Erörterung erklärt sich der Ministerrat mit der Aufnahme des Dr. Millanich als der Linken beizuzählendes Mitglied und des Freiherrn v. Prandau als der Rechten beizuzählendes Mitglied einverstanden. Der Ministerpräsident konstatiert hierauf unter Zustimmung des Ministerrates den definitiven Beschluss desselben auf au. Beantragung der Ag. Berufung der in der letzten Konferenz in das bezügliche Verzeichnis aufgenommenen Persönlichkeiten als Mitglieder des Herrenhauses des Reichsrates auf Lebensdauer unter Einbeziehung des Grafen Franz Clam-Gallas, des Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Alois Millanich und des Rates des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Alfred Freiherrn v. Prandau, wonach sich die Liste für die au. Antragstellung wie aus der Beilage ersichtlich ergibt. Der Ministerpräsident werde in diesem Sinne den au. Vortrag erstatten .