Textsnippet Protokoll
69-12april72: TOP VIII. ... Er sieht sich jedoch verpflichtet, zur Sprache zu bringen, dass im Laufe der eingeleite-ten Erhebungen, wie aus dem Polizeidirektionsbericht ersichtlich wird, bekannt geworden ist, es seien während der fünfziger Jahre im Bräuhause zu St. Marx Gefällsverkürzungen vorgekommen, und von der Finanzbehörde Gefällsstrafen ausgesprochen worden.
Dies veranlasste den Polizeidirektor darüber näher Nachforschungen zu pflegen. Aus der Note der Finanzbehörde ergebe sich aber, dass gegen Mautner selbst nie ein Erkenntnis gefällt worden, und dass derselbe für die gegen seinen Bediensteten, den Brauführer Fallenbacher ausgesprochenen Geldstrafen freiwillig als Zahlender eingetreten ist.