Textsnippet Protokoll
62-25märz72: TOP V. ... [Der] damalige Beschluss ging [] prinzipiell niemanden, der durch aktenmäßig konstatierten Beitritt zur Deklaration die Nichtanerkennung der bestehenden Gesetze erklärt hat, Sr. Majestät zur Ah. Bestätigung zu empfehlen. Seitdem seien mehrere Bezirksobmannswahlen über Antrag des Ministeriums Ah. bestätigt worden, darunter auch im Sinne des Konferenzbeschlusses einige von solchen Personen, welche zwar zur Opposition gehören, ohne sich jedoch durch besondere Fakta bemerkbar gemacht zu haben. Dermal liegen vier Berichte vor, in welchen der Statthalter die Nichtbestätigung befürwortet. Dieselben betreffen: 1) den Fürsten Georg Lobkowitz in Melnik, und den Med. Dr. Joseph Esop in Neubidschow; 2) den Landtagsabgeordneten Dr. Franz Kralert; 3) den Landtagsabgeordneten Joseph Klimeš; 4) den Domänenbesitzer Theodor Grafen Thun-Hohenstein in Choltič.