Textsnippet Protokoll
62-25märz72: TOP IV. ... Anknüpfend hieran bemerkt der Justizminister, dass nach einem ihm vorliegenden Bericht des Prager Oberstaatsanwalts vom 23. d. M. die Kuttenberger Staatsanwaltschaft in Folge der ihr zugekommenen Anzeigen über die im Schlosse Gbell des Ritters von Náchodský , bei der Gutsbesitzerin Czeczinkar von Birnitz in Radboř und bei dem Koliner Großgrundbesitzer Ritter von Horský im Schlosse Bichor erschienenen Massendeputationen bei dem dortigen Kreisgerichte die Einleitung des strafgerichtlichen Verfahrens in der Richtung des § 98 Strafgesetz bezeichneten Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit und eventuell des im § 302 Strafgesetz bezeichneten Vergehens gegen die [öffent]liche Ruhe und Ordnung und zugleich aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach []laß des § 14 Strafprozessordnung die An[]ziehung dieser Untersuchung beantragt hat.