Textsnippet Protokoll
237 27.6.1869: II. Se. k. u. k. apost. Majestät geruhten den vom Justizminister mit au. Vortrage gestellten Antrag wegen Wiedererrichtung von zwei Bezirksgerichten in Krain der Beratung im Ministerrates zu unterziehen , weil Se. Majestät, ungeachtet der Antrag von dem Landtage ausgegangen ist , von der dringenden Notwendigkeit dieser Verfügung nicht überzeugt sind, zumal dieser Antrag Ähnlichkeit mit jenem für die Wiedererrichtung von Bezirksgerichten in Salzburg habe, wovon der Landesgerichtspräsident Weihs proprio motu gegenüber Sr. Majestät mit der Versicherung abgeraten habe, dass diese Bezirksgerichte fast gar keine Be-schäftigung hätten.
Der Justizminister erlaubte sich zu erwidern, dass gerade dieser Ausspruch das Landesgerichtspräsidenten und Landeshauptmannes Weihs, von welchem der Landesausschuss aus dessen ämtlichen Berichte zur Kenntnis gelangte, die Stellung des Weihs im Landesausschusse schwierig gemacht habe.