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            "text": "57-14märz72: TOP XI. ... In [] sei bloß der tschechische Professor Vocel  zu nennen. Der betreibe aber nur [böhmis]che Archäologie, welche für Zwecke der Lehramtskandidaten wenig Nutzen biete. Er habe diesfalls von verschiedenen unabhängigen Persönlichkeiten Gutachten eingeholt, und dieselben sprechen sich im gleichen Sinne aus.",
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            "text": "54-29feb72: TOP X. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 13. Februar 1872 wurde von den Abgeordneten Dr. von Mayerhofer & Konsorten eine auf den eben besprochenen Gegenstand bezügliche Interpellation eingebracht, welche mit der Frage schließt: „Sind der hohen Regierung bereits Eröffnungen von Seite der französischen Regierung, betreffend diese Mehrbelastung der österreichischen Schiffe und der unter österreichischer Flagge ein[] Waren gemacht [] und welche Stellung [gedenkt] die hohe Regierung in dieser Frage einzunehmen?“",
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            "text": "54-29feb72: TOP VII. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 6. Februar 1872 wurde von Dr. Max Menger & Konsorten eine auf die Regelung des Eisenbahntransportwesens bezügliche Interpellation eingebracht. Der Handelsminister gedenkt, dieselbe in der aus der Beilage, welche auch die von den Interpellanten gestellten Fragepunkte enthält, ersichtlichen Weise zu beantworten.",
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            "text": "54-29feb72: TOP VI. Dem Handelsminister liegt ein Antrag der k. k. Seebehörde auf Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den k. u. k. Konsul in Pernambuco, José Baron von Livramento vor, begründet durch sehr verdienstliche Leistungen des Genannten zum Vorteile der österreichischen Staatsangehörigen und unserer Schifffahrt in Brasilien.  \r\nDer Handelsminister gedenkt sich an den Minister des Äußern mit dem Ersuchen zu wenden, für den eine sehr hervorragende gesellschaftliche Stellung einnehmenden Konsul Baron Livramento bei Sr. Majestät die Ag. Verleihung des Komturkreuzes vom Franz-Joseph-Orden mit dem Sterne erwirken zu wollen.",
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            "text": "54-29feb72: TOP V. Der Handelsminister wird ermächtigt, die in der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 23. Februar 1872 von Dr. Hallwich und Genossen eingebrachte Interpellation betreffend die bisherige Nichtdurchführung des Gesetzes über die Reichenberg-Görlitzer und Eisenbrod-Tannwalder Bahn, lautend: „1) Welche sind die Gründe der bisherigen Nichtdurchführung des Gesetzes vom 19. Juli 1871 (RGBl. Nr. 86) 2) Ist gegründete Aussicht vorhanden, die der Durchführung dieses Gesetzes entgegenstehenden Schwierigkeiten baldigst zu beheben? 3) Wäre für den Fall der Weigerung der Aktiengesellschaft der südnorddeutschen Verbindungsbahn die nachgesuchte Konzession für die von Reichenberg bis an die Landesgrenze und von Eisenbrod nach Tannwald, respektive Gablonz–Reichenberg, zu führende Lokomotivbahn unter den ihr aufgetragenen Bedingungen zu übernehmen, die Regierung geneigt, mit tunlichster Beschleunigung einen neuerlichen Gesetzentwurf, betreffend die Verleihung der Konzession zum Baue und Betriebe der genannten Bahnen an einen oder mehrere andere Unternehmer, dem Abgeord[netenhaus] vorzulegen?“ [in der] aus der Beilage  ersichtlichen Weise zu beantworten.",
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            "text": "52-27feb72: TOP II. ... Infolge dieses au. Vortrages des Reichskriegsministers fand am 26. April 1871 eine [Sitzung] unter Ah. Vorsitze Sr. Majestät statt, [bei] welcher die damaligen Ministerpräsidenten Graf Andrássy  und Graf Hohenwart , der Reichskriegsminister , der ungarische Finanzminister , der diesseitige Landesverteidigungsminister , der Generalmajor Benedek  und der ungarische Unterstaatssekretär Hollan zugezogen wurden. Der diesseitige Finanzminister hat der Konferenz nicht beigewohnt.",
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            "text": "51-24feb72: TOP VIII. Ein weiterer an den Minister des Innern gerichteter Auszeichnungsantrag der Salzburger Landesregierung betrifft das Mitglied des dortigen Landtages und Landesausschusses Notar Dr. Ignaz Harrer.\r\nDerselbe gehört zu den gemäßigten Anhängern der liberalen Partei, und zu den fleißigsten Mitgliedern des Landtages und Landesauschusses. Als sein wesentlichstes Verdienst wird seine Tätigkeit im Schulwesen hervorgehoben. Seiner Einwirkung sei es zu danken, dass im Landesschulrate sowohl als in den legislativen Arbeiten des Landtages stets jene richtige Mitte getroffen wurde, welche es ermöglichte, den Schulangelegenheiten ohne Konflikt mit dem Klerus eine gedeihliche Richtung zu geben. \r\nHarrer sei eine sehr geachtete, und durch seine nahen Beziehungen zu den in Gemeinde- und Landesangelegenheiten sehr maßgebenden alten Patrizierfamilien Salzburgs sehr einflussreiche Persönlichkeit, und [sein] Einfluss sei es, durch welchen ein so ersprießliches [] zu entwickeln in der [Lage] war. Der Stellvertreter des Landeschefs beantragt für Dr. Harrer den Orden der Eisernen Krone III. Klasse. Der Minister bemerkt, er sei eine Zeit lang der Meinung gewesen, dass die Verleihung des Franz-Joseph-Ordens als erste Auszeichnung genügen würde, durch die Erwägung jedoch, dass in mehreren anderen Ländern hervorragende Mitglieder des Landesauschusses mit der höheren Dekoration der Eisernen Krone begnadet worden sind, sei er von seinen Bedenken abgekommen, und schließe sich dem Antrage des Landeschefsstellvertreters um so mehr an, als auch seine Durchlaucht der Ministerpräsident das verdienstliche Wirken Harrers im Landesschulrate auf Grund unmittelbarer Anschauung anempfohlen hat. Der Ministerpräsident fügt bei, Dr. Harrer sei sich in seiner Richtung, die eine liberal-konservative ist, stets gleichgeblieben. Als die liberale Strömung sehr hoch ging, setzte er alles daran, dass die Schulgesetze im Landtage auf Grund eines mit dem Erzbischofe getroffenen Kompromisses in einer Weise, die nur eine segensreiche genannt werden kann, und zwar, wie es in keinem Lande der Fall war, einhellig – unter Beitritt des Erzbischofes – zur Annahme gelangten.",
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            "text": "51-24feb72: TOP VIII. ... Was den Landesschulrat betrifft, so gab es dort Momente, wo es nur der Ruhe und dem Takte Harrers zuzuschreiben war, wenn es trotz der durch die Taktlosigkeit des Landesschulinspektors Laukotzky  hervorgerufenen Stürme zu keinen Zerwürfnissen kam. Er habe sich als Landespräsident vergeblich bemüht, sich von dem Landesschulinspektor von Laukotzky zu befreien, einem Manne, der nach allen Seiten verletzte, und es verstand, nicht jeder Partei ge[]dern jeder Partei un[] zu werden. \r\nAußer dem Wirken Harrers [auf dem] Gebiete der Schule sei auch noch seine Tätigkeit im Gemeinderate hervorzuheben. Das große Projekt der Fürstenbrunner Wasserleitung sei vorzugsweise sein Werk, und sein Verdienst werde es sein, wenn dieses Projekt in kürzester Zeit, sobald die Stadtgemeinde das Anlehen negoziert haben wird, ins Leben treten kann.",
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            "text": "51-24feb72: TOP VII. Die Salzburger Landesregierung hat über den Abschluss des Grundlastenablösungs- und Regulierungsgeschäftes einen umfassenden Schlussbericht erstattet, welcher auch dem Landtage mitgeteilt wurde.  Letzterer fand sich veranlasst, der Landesregierung für die Durchführung dieses schwierigen Werkes seinen tiefgefühlten Dank auszudrücken. Bei Vorlage dieses Berichtes an das Ministerium stellt das Landespräsidium den Antrag auf Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den dortigen Regierungsrat Adolf Steinhauser, der als Referent der Grundlastenablösungskommission sich die hervorragendsten Verdienste um die Lösung dieser Aufgabe erworben hat. \r\nDem Minister des Innern ist die Persönlichkeit des Adolf Steinhauser seit langen Jahren bekannt. Im Jahre 1848 habe sich, während die Salzburger Studenten in Wien in den März-, Mai- und Oktobertagen eine sehr prononcierte und ins Revolutionäre übergehende Rolle spielten, der damalige Jurist Steinhauser so gemäßigt benommen, dass er schon damals die Aufmerksamkeit des jetzigen Ministers des Innern auf sich lenkte. Derselbe trat dann bei der damaligen Salzburger Statthalterei ein, wurde bei der Grundentlastung und späterhin durch mehrere Jahre beim Ministerium des Innern verwendet, wo er sich durch Fleiß und Geschicklichkeit besonders bemerkbar machte.",
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            "text": "51-24feb72: TOP VII. ... Als die Servitutenfrage in Oberösterreich und namentlich im Salzkammergut so bedrohliche Erscheinungen zu Tage förderte, dass man eine ernstliche Störung der öffentlichen Ruhe zu besorgen Ursache hatte, und aus diesem Anlass eine [] Kommission vom Innenministerium entsendet, []ward Steinhauser dem [Ministerial]kommissär Baron [Bu]schmann beigegeben, und es ist keine Übertreibung, wenn behauptet wird, dass die glückliche Lösung der Frage Steinhausers Verdienst ist. Später trat Steinhauser als Referent in die Servitutenablösungs- und Regulierungskommission.  Wenn man weiß, mit welchen Schwierigkeiten solche Funktionäre in den Gebirgsländern zu kämpfen hatten, einerseits mit der Unersättlichkeit der Eingeforsteten, welche aus der Zeit der Wertlosigkeit des Holzes nur die Tradition der Holzverschwendung kannten, andererseits mit den fiskalischen Anschauungen der Finanzverwaltung, deren Grundsatz es war, auch nicht die kleinste Parzelle zum Ausgleiche zu opfern, sondern sich bis zum Extrem nur in die Regulierung einzulassen, werde man begreifen, dass alle diese Fragen nur mit großer Umsicht und Gewandtheit der Lösung zugeführt werden konnten.",
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            "text": "51-24feb72: TOP VI. Der Statthalter in Böhmen hat auf das vielseitige gemeinnützige und patriotische Wirken des Besitzers von Tloskau und anderer Güter in Böhmen Wilhelm Grafen Pourtalès aufmerksam gemacht. \r\nGraf Pourtalès habe zur Beförderung von Straßen-, Kirchen- und Schulbauten hervorragend [] namentlich in dem [] als man bei dem [] Grundbesitze und den Gemein[den] [] Opposition gegen das [] Schulsystem durch Verweigerung der Umlagen zu nähren bestrebt war, in der Achtung der Gesetze mit gutem Beispiele durch vorschussweise Verabfolgung von Geldmitteln an die Schulbezirke vorangegangen, und habe ferner keine Gelegenheit versäumt, bei die Ah. Familie betreffenden Gedenktagen durch Wohltätigkeitsakte seiner loyalen Gesinnung Ausdruck zu geben. Dazu komme, dass er sich stets als ein treuer Anhänger der Verfassung bewährt hat. Alles dies bestimmt den Statthalter, für den Grafen Pourtalès die Erwirkung des Großkreuzes vom Franz-Joseph-Orden zu erbitten. Der an den Ministerpräsidenten gerichtete Bericht ist dem Minister des Innern zur Besprechung im Ministerrate mit dem Beifügen zugesendet worden, dass nach den Sr. Durchlaucht persönlich bekannten Verhältnissen eine Berücksichtigung des Grafen Pourtalès sich aus höheren politischen Rücksichten sehr empfehlen würde. Mit Rücksicht auf diese Empfehlung glaubt der Minister des Innern Sr. apost. Majestät den au. Antrag auf Verleihung des Großkreuzes vom Franz-Joseph-Orden an den Grafen Wilhelm Pourtalès unterbreiten zu sollen. Der Ministerpräsident bemerkt, dass er sich einen sehr guten und aufmunternden Eindruck davon versprechen würde, wenn auch einem jener Herren, die im Auslande lebend, sich durch patriotisches Wirken auf ihren Besitzungen, durch loyale Kundgebungen und Anhänglichkeit an die Verfassung hervortun, eine Ah. Auszeichnung zu Teil würde. Der Handelsminister fügt bei, dass Graf Pourtalès jedes Jahr eine Zeit auf seinen Besitzungen in Böhmen zuzubringen []",
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            "text": "51-24feb72: TOP V. Dem Minister des Innern liegt ferner ein Ansuchen des Ministeriums des Äußern vor, dahingehend, dass für den von der kaiserlichen Gesandtschaft in Petersburg zu einer Ah. Auszeichnung [für den] Oberingenieur der Odessaer Bahn Max Schmid von Schmidsfelden das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens erwirkt werden möge. \r\nSchmid, ein geborener Niederösterreicher, und noch gegenwärtig österreichischer Staatsbürger, stand bis 1854 als Ingenieur im Dienste der Staatsbahngesellschaft, und folgte dann einem glänzenden Anerbieten nach Odessa, wo er mit einem Jahresgehalte von 8.000 fr. angestellt ist, und rücksichtlich seiner Befähigung im Bahnfache als eine hervorragende Persönlichkeit gilt. Die eingeholten Auskünfte über seine moralische und staatsbürgerliche Haltung sind vollkommen zufriedenstellend. Die besonderen Verdienste aber, welche das Einschreiten veranlassten, bestehen darin, dass dem Oberingenieur Schmid, abgesehen davon, dass er viele Bestellungen aus Österreich für die russischen Bahnen vermittelte, bei den Erhebungen, die für militärische Zwecke über das russische Eisenbahnwesen gepflogen wurden, sehr wesentliche und nützliche Andeutungen zu danken sind. Aufgrund dessen ersucht der Minister des Innern um die Zustimmung der Konferenz, dass über den Wunsch der Militärorgane und des Ministeriums des Äußern für den Oberingenieur von Schmid das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens von Sr. Majestät au. erbeten werde.",
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            "text": "51-24feb72: TOP IX. Die vom Handelsminister in Vortrag gebrachte Angelegenheit, betreffend die Aufhebung eines dem Friedrich Eduard Hofmann aus Berlin im Jahre 1858 erteilten, im Jahre 1860 als erloschen erklärten, und am 23. April 1868 reaktivierten Privilegiums auf die Erfindung ringförmiger Öfen zur Erzeugung von Ziegeln, Kalk und Gips wird vor der Schlussfassung des Ministerrates einem Komitee, bestehend [aus dem] Justizminister, Minister [des Innern] und dem Handelsminister [zur] Vorprüfung und Antrag[stellung] überwiesen.",
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            "text": "51-24feb72: TOP IV. In einer weiter an den Minister des Innern gerichteten Zuschrift verwendet sich der Reichskriegsminister um Erwirkung des Ritterkreuzes vom Franz-Joseph-Orden für den ehemaligen Oberarzt der aufgelösten Territorialmiliz, nunmehrigen Bezirksarzt zu Prosecco, Med. Dr. Alois Sindici.  \r\nDerselbe hat für seine Verdienste um die Territorialmiliz im Jahre 1868 das goldene Verdienstkreuz erhalten. Gegenwärtig wird für [ihn geltend] gemacht, dass er [bei den] zu Scheibenschießübungen [nach] Prosecco kommandierten Militärabteilungen den Sanitätsdienst unentgeltlich geleistet hat. Wie sich aus den Belegen ergibt, hat sich in diesen drei Jahren, jährlich durch acht Tage eine Kompagnie in Prosecco befunden. Dass die Zahl der dabei Erkrankten, von Dr. Sindici unentgeltlich Behandelten, nicht sehr groß gewesen sein mag, geht schon daraus hervor, dass über die Anzahl nichts gesagt wird.",
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            "text": "51-24feb72: TOP III. Nach einer dem Minister des Innern vorliegenden Note des Reichskriegsministers verwendet sich letzterer für eine dem k. k. Militärgrenzagenten Alois Grohmann aus Anlass des Aufhörens seiner Funktionen in Folge des geänderten Organismus der Grenzverwaltung zu verleihende Ah. Auszeichnung. \r\nGrohmann, im Jahre 1851 von Sr. Majestät zum Militärgrenzagenten ernannt, wurde bereits im Jahre 1861 mit dem Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens ausgezeichnet.  Der Reichskriegsminister [] dass Grohmann seit 1861 [durch sein] gemeinnütziges Wirken [an der] Militärgrenze sich ein[] von Verdiensten erworben hat, die über sein pflichtmäßiges Ressort hinausragen. Der Minister des Innern ist des Erachtens, dass mit Rücksicht auf die sonstige Stellung Grohmanns und da derselbe den Franz-Joseph-Orden bereits besitzt, dem Antrage des Reichskriegsministers gemäß auf das Ritterkreuz der Eisernen Krone III. Klasse bei Sr. Majestät au. das Einraten zu stellen wäre. Zwar habe der Reichskriegsminister in der Meinung, es sei seine Sache, den Auszeichnungsvortrag zu erstatten, nur die Zustimmung des Ministeriums einholen wollen. Der Minister des Innern glaubt aber, dass auf Grund der bestehenden Bestimmungen über Auszeichnungen von Zivilpersonen der au. Vortrag mit Berufung auf das Einschreiten des Reichskriegsministers und auf die Zustimmung des Ministerrates Sr. Majestät vom Minister des Innern zu unterbreiten, und der Reichskriegsminister von der erfolgten Ah. Entschließung zu verständigen ist.",
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            "text": "5-5dez71: IV. Dem Handelsminister liegt ein Bericht der Seebehörde in Triest vor, worin selbe die angelegentliche Bitte stellt, dass für den portugiesischen Grund- und Schiffbesitzer Carvalho Figueira, großbritannischen Vizekonsul und französischen Konsularagenten in Peniche, welcher sich, als österreichischer Staatsbürger an der portugiesischen Küste verunglückten, um deren [] nötigen [] in die [] hat, eine durch Ver[] [Ritte]rkreuzes vom [Franz-Joseph-Orden] erwirkt wer[den.]\r\n[] [Handels]minister hat an[lässlich des] Besuches bei dem Minister [des] Äußern Gelegen[heit] gehabt, sich von der bereitwilligsten Geneigtheit desselben zu überzeugen, im Falle der Zustimmung des Ministerrates den Antrag bei Sr. Majestät zu unterstützen. Der Handelsminister ersucht demnach um die Zustimmung der Konferenz, im Wege des Ministeriums des Äußern für den genannten Portugiesen die Ag. Verleihung des Franz-Joseph-Ordens in Anregung bringen zu dürfen. \r\nDie Konferenz erteilt diese Zustimmung.",
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            "text": "43-14feb72: TOP I. ... [] tatsächlichen [] lange, so seien [] vorgekommen, in welchen [aufgrund] Ah. Entschließung Beamte der V. Diätenklasse, ohne dass sie den Charakter von Hofräten hatten, als sie später zu Hofräten das Obersten Gerichtshofes ernannt wurden, in dem Konkretalstatus der Hofräte von dem Tage der Ernennung auf den äquiparierenden Posten eingereiht wurden, wie dies bei den Banalvizepräsidenten Rušnov und Schwab, bei dem ehemaligen Generaladvokaten Baron Apfaltrern und bei dem früheren Generalprokurator Grimus von Grimburg der Fall war.",
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