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            "text": "225 15.5.1869: XXV. Der Minister des Innern berichtet über die Verhandlung wegen Erfüllung der vom Grundacker Fürsten von Dietrichstein in der Fideikommiss[] Jänner 1690 ange[] Summe von 500.000 fr. [] Spitalstiftung [] des Mannesstammes und infolge des Familienvertrages vom 13. Dezember 1856 hiezu berufene Therese Gräfin von Herberstein geborene Gräfin von Dietrichstein .",
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            "text": "226 22.5.1896: Der Justizminister beantragte von den [] laut Beilage  Vorgeschlagenen Sr. Majestät für die erste Stelle den Dr. Karl Habietenek, Professor der Rechte in Wien, für die zweite Stelle den Dr. Florian Ziemialkowski, Landtags- und Reichsratsabgeordneter in Lemberg, für die dritte Stelle den Dr. Moriz Heyssler, Professor der Rechte in Wien, für die vierte Stelle den Johann Kiechl, pensionierter Hofrat in Innsbruck, für die fünfte Stelle den Dr. Rudolf von Ott, Bürgermeister in Brünn, für die sechste Stelle den Dr. Josef Suppan, Ad-vokaten in Laibach, au. in Vorschlag zu bringen .",
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            "text": "227 26.5.1869: Über Anfrage bemerkte er weiters, dass das Gesuch um Bewilligung zur Abhaltung dieser Feier noch nicht eingebracht sei und dass das Festkomitee unter dem Vorsitze des Präsidenten des demokratischen Vereines Dr. Smolka sich in Lemberg konstituierte und aus 30 Mit-gliedern bestehen soll.",
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            "text": "227 26.5.1869: Die Konferenz einigte sich sohin, dass der Polizeidirektor in Lemberg anzuweisen wäre, die hierauf einschlägigen Einschreiten wegen Abhaltung von Volksversammlungen, Umzügen u. dgl. mit der kurzen Motivierung[], als dem öffentlichen Wohle gefährlich im Sinne des gedachten Gesetzes ablehnend zu erledigen, und dass auch die galizische Statthalterei, wenn die Sache im Rekurswege an sie gelangen würde, den Bescheid der Polizeidirektion aus demselben Grunde zu bestätigen habe und dass, falls die Sache in letzter Instanz an das Mi-nisterium des Innern gelangen sollte, es jetzt noch als eine offene Frage anzusehen sei, ob man bei der Ablehnung des Ministerialrekurses bei dem Abweisungs[] beiden ersten Instan-zen bleiben oder die Ablehnungsgründe [] amplifizieren solle.\r\n\r\n608 23.10.1871: V. Dem Präsidenten des Ministerrates als Minister des Innern liegt das mit Gesundheitsrücksichten motivierte und mit ärztlichen Zeugnissen belegte Pensionsgesuch des Lemberger Polizeidirektors Hofrates Anton Hammer Ritter von Pohlau vor.\r\nDer Statthalter Graf Gołuchowski bestätigt, dass Hofrat von Hammer der Ruhe bedarf, beantragt die Versetzung desselben in den bleibenden Ruhestand und die Bemessung der Ruhegebühr nach der Anzahl der zurückgelegten Dienstjahre mit 5/8 von dem 3000 fr. betragenden Jahresgehalte . Dagegen walte kein Anstand ob. Der Statthalter hebt weiter her-vor, dass Hofrat Hammer während seiner ganzen Dienstzeit unter schwierigen Verhältnissen stets eine sehr angestrengte und ausgezeichnete Tätigkeit entwickelt hat. Im Jahre 1863 wurde derselbe über Antrag des damaligen Statthalters Grafen Mensdorff mit dem Orden der eisernen Krone III. Klasse dekoriert.\r\nDa Hammer durch 16 Jahre Polizeidirektor in Lemberg war, hält es Graf Gołuchowski für angedeutet, ihm aus Anlass der Versetzung in den Ruhestand einen neuerlichen Beweis der Ah. Zufriedenheit zuteil werden zu lassen und befürwortet die Ag. Verleihung des Ritterkreuzes vom Leopold-Orden.\r\nDer Präsident des Ministerrates stimmt der Ansicht des Statthalters bei und wird von der Konferenz mit einhelligem Beschluss ermächtigt, den bezüglichen au. Antrag zu stellen .",
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            "text": "226 22.5.1869: Er sei daher der Ansicht, dass die [] einen Gegenstand einer diplomatischen [] werde bie-ten müssen, die [] wirklich so verhielte wie [] sagt, dem Ministerrat zur [] müsste, ob Sr. Majestät [] der au. Antrag zu [] Botschafter [].\r\nDer Ministerrat nahm diese Mitteilung vorläufig zur Kenntnis, der Finanzminister mit dem Beifügen, dass falls es wirklich zu einer diplomatischen Verhandlung mit der päpstlichen Kurie kommen sollte, der österreichische Botschafter dabei von der Voraussetzung ausgehen sollte, dass es der kaiserlichen Regierung ganz unglaublich erscheine, dass den Bischöfen in Österreich seither eine solche Anordnung des Heiligen Vaters zugegangen ist",
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            "text": "225 15.5.1869: FN 38: Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 26. 2. 1870/II (nicht vorhanden). Die Verhandlungen über den neuen Vertrag zogen sich bis zum Jahresende, siehe dazu die diesbezügliche Korrespondenz zwischen dem Reichskanzler, dem österreichisch-ungarischen Botschafter in London, dem großbritanischen Botschafter in Wien und Plener, ebd., fol. 689-828. Mit Ah. E. v. 3. 1. 1870 auf seinen Vortrag v. 31. 12. 1869 wurde Beust ermächtigt, den am 30. 12. 1869 unterzeichneten Vertrag den Ministerpräsidenten der beiden Reichshälften[[Taaffe Andrassy]] zur ver-fassungsmäßigen Behandlung zu übergeben, ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 1/1870. Die neu ausverhandelte Konvention wurde dem Reichsrat durch Plener überreicht, PROT. REICHSRAT AH. 19. 1. 1870 (7. Sitzung) 60 und schließlich von beiden Häusern[[Herrenhaus Abgeordnetenhaus]] angenommen, ebd., 14. 2. 1870 (20. Sitzung) 370. Mit Ah. E. v. 9. 2. 1870 auf Vortrag Beusts v. 7. 2. 1870 erhielt der Vertrag die Ah. Bestätigung, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 507/1870; publiziert als Convention zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und Großbritannien an die Stelle der im Artikel V des Handelsvertrages mit Großbritannien vom 16. December 1865 stipulirten Nach-trags-Convention (, 30.12.1870). Siehe dazu KOLMER, Parlament und Verfassung in Österreich von 1848–1904, 45.",
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            "text": "225 15.5.1869: FN 38: Fortsetzung des Gegenstandes in MR. v. 26. 2. 1870/II (nicht vorhanden). Die Verhandlungen über den neuen Vertrag zogen sich bis zum Jahresende, siehe dazu die diesbezügliche Korrespondenz zwischen dem Reichskanzler, dem österreichisch-ungarischen Botschafter in London, dem großbritanischen Botschafter in Wien und Plener, ebd., fol. 689-828. Mit Ah. E. v. 3. 1. 1870 auf seinen Vortrag v. 31. 12. 1869 wurde Beust ermächtigt, den am 30. 12. 1869 unterzeichneten Vertrag den Ministerpräsidenten der beiden Reichshälften[[Taaffe Andrassy]] zur ver-fassungsmäßigen Behandlung zu übergeben, ebd., Kab. Kanzlei, KZ. 1/1870. Die neu ausverhandelte Konvention wurde dem Reichsrat durch Plener überreicht, PROT. REICHSRAT AH. 19. 1. 1870 (7. Sitzung) 60 und schließlich von beiden Häusern[[Herrenhaus Abgeordnetenhaus]] angenommen, ebd., 14. 2. 1870 (20. Sitzung) 370. Mit Ah. E. v. 9. 2. 1870 auf Vortrag Beusts v. 7. 2. 1870 erhielt der Vertrag die Ah. Bestätigung, HHSTA., Kab. Kanzlei, KZ. 507/1870; publiziert als Convention zwischen der österreichisch-ungarischen Monarchie und Großbritannien an die Stelle der im Artikel V des Handelsvertrages mit Großbritannien vom 16. December 1865 stipulirten Nach-trags-Convention (, 30.12.1870). Siehe dazu KOLMER, Parlament und Verfassung in Österreich von 1848–1904, 45.",
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            "text": "229 29.5.1869: Der Statthaltereileiter Ritter von Possinger bemerkt, er habe den von dem Minister für Kultus und Unterricht erwähnten Bericht auf Grundlage der ihm von dem Regierungskommissär bei dem letzten Landtage Bartmanski zugekommenen Daten erstattet.",
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            "text": "230 2.6.1869: Der Justizminister teilte auf Grund []rates des Ministeriums des Äußern [] den Sachverhalt mit, zufolge [] Anschein hat, als sei die [] Notar Dr. Florian Fischer [] eines Vertrages bezüglich der „Société agricole et industrielle d´Egypte“, welche derselbe in der Beurkundungsklausel de dato Wien 22. Jänner 1868 als mit dem vorgewiesenen „gedruckten Original“ wörtlich gleichlautend bestätigte, in der Tat mit dem Druckoriginale insoferne nicht gleichlautend als wohl in der vidimierten Kopie, nicht aber in derjenigen Druckschrift, die nun als Original vorgelegt wird, ein besonderer Additionsartikel zu dem als Annex Nr. 4 bezeichneten Vertrage aufgenommen erscheint, welcher Additionalartikel also in unzulässiger Weise in die vidimierte Abschrift Eingang gefunden haben müsste.",
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            "text": "230 2.6.1869: Da es aber im Interesse des neuen Institutes des Reichsgerichtes geboten erscheint, dass auch nicht ein Schatten eines Verdachtes auf ein Mitglied desselben geworfen werden könne, so halte er die Vorsicht für notwendig, Se. Majestät au. zu bitten, mit der infolge Ministerratsbeschlusses von ihm beantragten Ernennung des Dr. Schmitt zum Ersatzmann beim Reichsgerichte nicht vorzugehen, und er würde, wenn die Konferenz hiemit einverstan-den wäre, aus der bezüglichen Terna des Herrenhauses den [Gerichtshofpräsi]denten Steyrer an Stelle des Dr. Schmitt Sr. Majestät nachträglich au. in Vorschlag bringen.\r\n\r\n231 7.6.1869: Nachdem jedoch Oberlandesgerichtsrat Rumler auch mit Rücksicht auf seine Kenntnis der böhmischen Sprache zum Reichsgerichtsmitgliede vom Ministerrate in Vorschlag ge-bracht war, und wenn derselbe nunmehr entfällt, der Professor Habietinek das einzige Reichsgerichtsmitglied sein wird, welches der böhmischen Sprache vollkommen kundig ist, so dürfte der au. Vorschlag der beiden genannten ehemaligen Staatsräte auch die Notwendigkeit einer Änderung der Reihenfolge bei Ag. Ernennung der Ersatzmänner in der Artikel bedingen, dass der nachträglich anstatt des Wiener Advokaten Dr. Schmitt au. in Vorschlag gebrachte pensionierte Gerichtshofpräsident Steyrer in der Ah. Entschließung bei den Er-satzmännern als der erste angeführt werde, weil bei den Ersatzmännern die Reihenfolge für deren Eintritt in das Reichsgericht maßgebend ist und für den Fall, als gerade Professor [Habietinek] wäre [] der böhmischen Sprache kundige Präsident Steyrer eintreten und somit auch rücksichtlich des Erfordernisses dieser Sprachkenntnis für eine Succursale gesorgt sein würde.",
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